Roma und Sinti – Wer ist das eigentlich?
Vor 1871
Erste gesicherte Nachweise für die Existenz von Roma im mittleren Europa und das Gebiet des heutigen Deutschlands finden sich im 15. Jahrhundert.
Vom Ende des 15. bis ins 16. Jahrhundert hinein finden sich Textzeugnisse, aus denen die Furcht spricht, Angehörige der Roma könnten Spione des Osmanischen Reiches sein. Die Folge waren Duldungsverbote und Androhungen der Ausweisung. Im Laufe der Zeit verschärften sich die Anordnungen und Gesetze, und gegen Ende des 17. Jahrhunderts finden sich in den deutschen Kleinstaaten vermehrt repressive Verordnungen, die drakonische Strafen für illegale Grenzübertritte vorsahen, die von Ausweisung über Körperstrafen bis hin zur so genannten Vogelfreiheit reichten.
Dem gegenüber standen die zum Teil und zeitweise erfolgreichen Bemühungen von Roma und Sinti, in einen Untertanenverband aufgenommen und ansässig werden.
Deutsches Kaiserreich 1871-1918
1871 gelangten die deutschen Roma und Sinti in den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, sie hatten alle staatsbürgerlichen Rechte und waren dadurch de jure allen anderen Bürgerinnen und Bürgern des Reichs gleichgestellt.
Allerdings endete damit nicht die Diskriminierung, die sich auch von staatlicher Seite fortsetzte, so dass ab 1899 die systematische erkennungsdienstliche Erfassung von »Zigeunern« durch den »Zigeunernachrichtendienst« der Münchner Polizeidirektion, die so genannte »Zigeunerzentrale« begann. Diese Erfassung wurde gerechtfertigt und begründet mit einer vermeintlichen Kriminalitätsprävention, in der sich die tradierten diskriminierenden Zuschreibungen und rassistischen Stereotypen fortsetzten und dadurch institutionell verfestigten.
Preußischer Erlass vom 30. April 1986, Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 1. Juli des gleichen Jahres.
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